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AGB

  1. Mit der Unterschrift des Anmeldeformulars wird der Schülerkreis mit der Erteilung von Förder- und Nachhilfestunden bevollmächtigt.
  2. Eine Dauer des Unterrichts hängt von den Bedürfnissen und Lernschwierigkeiten des Schülers ab. Damit jedoch eine effiziente Förderung möglich ist, wird eine Mindestvertragsdauer von 2 Monaten festgesetzt. Ausnahmen werden speziell festgelegt und aufgeführt.
  3. Der unterzeichnenden Person entstehen durch diesen Vertrag monatliche Kosten der Inanspruchnahme der Förderstunden. Die monatlichen Gebühren sind einheitlich festgelegt. Über Abweichungen entscheidet die Geschäftsleitung in Anbetracht der familiären Situation.
  4. Die monatlich errechneten Kosten für die Unterrichtsstunden sind zu Beginn des Folgemonats zu begleichen.
  5. Mit der Anmeldung wird die regelmässige Teilnahme des Schülers am Unterricht zu den vereinbarten Zeiten verpflichtend. Bei entschuldigtem Fehlen des Schülers am Unterricht werden die versäumten Lektionen am Ende des Monats verrechnet und können entsprechend vor- oder nachgeholt werden. Die Entschuldigung muss bis spätestens am Vorabend des Unterrichtstages bei der Lehrperson erfolgen.
  6. Unentschuldigtes Fehlen kann aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Dem Auftraggeber entstehen die Kosten entsprechend der besuchten Lektionen. Die Förderung des Schülers erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen der Lehrkräfte des Schülerkreises. Bei der Vermittlung und Anwendung falschen fachlichen oder pädagogischen Wissens ist der/die Erziehungsberechtigte/en berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
  7. Bei gravierendem Fehlverhalten des Schülers im Unterricht ist der Lehrer berechtigt, den Schüler vom Unterricht auszuschliessen. Für die Kosten kommt der/die Erziehungsberechtigte/en auf.
  8. Mutwilliges Zerstören von Mobiliar und Schulmaterial durch den Schüler, welches Eigentum des Schülerkreises oder anderer öffentlicher/privater Institutionen ist, wird in Rechnung der Erziehungsberechtigten gestellt.
  9. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann nach Ablauf der Mindestförderdauer (vgl. 2) auf Ende des folgenden Monats gekündigt werden.

Lerninstitut Schülerkreis Archimedes

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